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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Schriftform

(1) Dievorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVL“)gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden,sofern diese Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen desöffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind(nachfolgend: „Besteller“).

(2) Unsere AVL gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und dieLieferung beweglicher Sachen („Produkte“), und zwar ohneRücksicht darauf, ob wir die Produkte bei Zulieferern einkaufen oderselbst herstellen (§§ 433, 651 BGB). ÜberÄnderungen unserer AVL werden wir den Besteller indiesem Fall unverzüglichinformieren.

(3) Unsere AVL gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oderergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werdennur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltungausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt injedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis derAllgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihnvorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor unseren AVL.

(5) Einseitige Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer unsgegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrerWirksamkeit zumindest der Textform. (6)Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellendeBedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher diegesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVL nicht unmittelbarabgeändert oder ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Bestellung durch den Besteller gilt als verbindlichesVertragsangebot. In unseremOnline-Shop geben Sie mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtigbestellen“ ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).Die Annahme dieser Angebote kann durch uns entweder ausdrücklich(z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent (z.B. durchAuslieferung der Produkte an den Besteller) erklärt werden.

(3) Nach Eingang Ihres Kaufangebots in unserem Online-Shop erhalten Sie eineautomatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir IhreBestellung erhalten haben (Bestellbestätigung). DieseEingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebotsdar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nichtzustande.

(4) Wir schließen grundsätzlich nur Verträge ab einemMindestnettowarenwert von EUR 100,--,beziehungsweise von 50,-- in unserem Online-Shop, ab.

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Außer in den gesetzlichen Ausnahmefällen ist eine Mahnung durch den Besteller erforderlich.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

(1) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.

(2) Die Lieferung erfolgt ab unserem Standort (Echelnteichweg 3, 58640 Iserlohn) als dem Erfüllungsort(Incoterms® 2010: EXW), sofernnicht anders vereinbart.

(3) Auf Verlangen und Kosten des Bestellers werden die Produkte an einenanderen Ort als den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf). DieArt der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,Verpackung) bestimmen wir nach unserem pflichtgemäßen Ermessen,wobei wir zumutbare Anweisungen des Bestellers beachten.

(4) Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere einerTransportversicherung, ist Sache des Bestellers. Auf Wunsch undKosten des Bestellers versichern wir die Produkte gegenTransportschäden. 

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligenVerschlechterung der Produkte geht auf den Besteller über, wenn wirdie Produkte abholbereit zur Verfügung gestellt haben. BeimVersendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und derzufälligen Verschlechterung der Produkte sowie dieVerzögerungsgefahr erst mit Auslieferung der Produkte an denSpediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung derVersendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe stehtes gleich, wenn der Besteller im Verzug mit der Annahme ist.

(6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eineMitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen,vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt,Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlichMehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen

§ 5 Preise und Nebenkosten

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zumZeitpunkt des Vertragsschlusses in den jeweils gültigen Preislistenangegebenen Preise ab Erfüllungsort (Incoterms® 2010: EXW), zzgl.Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 3) trägt der Besteller dieTransportkosten ab Erfüllungsort und die Kosten einer ggf. vomBesteller gewünschten Transportversicherung, sofernnicht anders vereinbart. 

(3) Sofern Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe derVerpackungsverordnung nicht ausdrücklich im vereinbarten Preisenthalten sind, berechnen wir diese zum Selbstkostenpreis.Verpackungen nehmen wir nicht zurück; diese werden Eigentum desBestellers.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Rücktritt bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers

(1) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen abLieferung der Produkte. Für die fristgerechte Zahlung ist derZahlungseingang auf unserem Konto ausschlaggebend. EtwaigeVereinbarungen zu Vorauszahlungen im Einzelfall sind zu beachten.

(2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. DerKaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichenVerzugszinssatz zu verzinsen. Zudem steht uns im Verzugsfall dieGeltendmachung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,-- nachMaßgabe des § 288 Abs. 5 BGB zu. Wir behalten uns dieGeltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(3) Im Übrigen bleiben uns zustehende gesetzliche Ansprüche aufgrundZahlungsverzugs, insbesondere die Möglichkeit, nach den gesetzlichenVorschriften vom Vertrag zurückzutreten, unberührt.

(4) Vereinbarte Skontozahlungen setzen voraus, dass alle früheren fälligenRechnungen ausgeglichen sind.

(5) Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nurinsoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt,unbestritten oder von uns anerkannt ist. Außerdem ist er zurAusübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als seinGegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf denKaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellersgefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung einesInsolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriftenzur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag nach Maßgabedes § 321 BGB berechtigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Produkten bis zurvollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigenForderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufendenGeschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.(2)

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständigerBezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetnoch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat unsunverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweitZugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehendenProdukte erfolgen. (3)

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere beiNichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach dengesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und dieProdukte auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.(4)

Der Besteller ist befugt, über die unter unserem Eigentumsvorbehaltstehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen.In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: (4a)

Bei einem Weiterverkauf der Produkte entstehende Forderungen gegen Drittetritt der Besteller schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab.Wir nehmen die Abtretung an. Die in § 7 Abs. 2 genanntenPflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenenForderungen. (4b)

Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt.Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange derBesteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt,nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung einesInsolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seinerLeistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wirverlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen undderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angabenmacht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern(Dritten) die Abtretung mitteilt. (4c)

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehrals 10 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nachunserer Wahl freigeben.

§ 8 Beschaffenheit der Produkte, Mangelanzeige, Mängelprüfung, Mängelansprüche des Bestellers und Rücknahme mangelfreier Produkte

(1) Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln geltendie gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderesbestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichenSondervorschriften bei Endlieferung der Produkte an einen Verbraucher(Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB), soweit diesenicht ausdrücklich abdingbar sind. (2)

Grundlage unserer Mängelhaftung sind die Eigenschaften und Merkmale sowie derVerwendungszweck der Produkte gemäß der von uns abgegebenenProduktbeschreibung, die Gegenstand unseres Vertrags mit demBesteller ist.Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Angabenüber Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten,Katalogen oder Preislisten, die mit den Produkten oder mit unserenAngeboten in Zusammenhang stehen, weder als Beschaffenheitsangabe,als Zusicherung einer Beschaffenheit oder Eigenschaft noch als Abgabeeiner Garantie zu verstehen.Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen gegenüberder Produktbeschreibung bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe,Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Produkte, die denvereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, stellen keinenMangel dar.(3)

Der Besteller hat offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- undMinderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlichanzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung derAnzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäßeUntersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für dennicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.Darüber hinaus setzen die Mängelansprüche des Bestellers im kaufmännischenRechtsverkehr voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- undRügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.(4)

Der Besteller ist verpflichtet, zur Untersuchung der Ware nachAblieferung Transport-, Um- und Produktverpackungen nur imerforderlichen Umfang zu öffnen. (6)

Ist unser Produkt mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wirNacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oderdurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.(7)

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zumachen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. DerBesteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangelangemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.(8)

Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für dieNacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglosabgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist,kann der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen vomKaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.(9)

Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicherAufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 10 dieser AVL undsind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 9 Produktinformation, Weiterverarbeitung der Produkte und Rückrufaktionen

(1)Wir informieren den Besteller im Rahmen unserer gesetzlichenInformationspflichten über unsere Produkte. Darüber hinaus erhältder Besteller auf Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationenüber die von uns vertriebenen Produkte. Insbesondere informieren wirden Besteller auf Anfrage umfassend über die Eignung und denVerwendungszweck unserer Produkte.(2)Unsere Produkte sind grundsätzlich nur für den beruflichen Gebrauch(gewerblich oder industriell) bestimmt. Wenn der Besteller dieseProdukte selbst oder über den Einzelhandel an Endverbrauchervertreiben möchte, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dieProdukte für Endverbraucher uneingeschränkt verwendbar sind. Sofernunsere Produkte in Einzelfällen ausdrücklich für denFreizeitbereich (Endverbraucher) bestimmt sind, sind sie auch nur fürdiesen Bereich geeignet. (3) Eine Weiterverarbeitung unserer Produkte ist nur im Rahmen deren Eignungund unter Berücksichtigung deren Verwendungszwecks zulässig. Diesgilt insbesondere für Körperschutz- und Arbeitsschutzprodukte, diebestimmten Normen, Zertifizierungen oder anderen technischenSpezifikationen entsprechen, die auch bei einer Weiterverarbeitungder Produkte gelten. Bei Zweifeln ist der Besteller verpflichtet,sich bei uns zu informieren, ob die beabsichtigte Weiterverarbeitungzulässig ist.Andernfalls haften wir nicht dafür, dass unsere Produkte durch eineWeiterverarbeitung, einer bestimmten Norm, Zertifizierung, anderentechnischen Spezifikation oder auf andere Weise der vereinbartenBeschaffenheit nicht mehr entsprechen.Zu Klarstellungszwecken weisen wir ferner darauf hin, dass der Bestellermit sämtlichen Mängelrechten ausgeschlossen ist, wenn er trotzeines Mangels, für den ihn eine Rügepflicht nach § 8 Abs. 3dieser AVL trifft, eine Weiterverarbeitung der Produkte beginnt oderfortsetzt. Insofern haften wir insbesondere nicht für nutzlosaufgewendete Weiterverarbeitungskosten des Bestellers. Diegesetzlichen Vorschriften zum Mitverschulden bleiben unberührt.(4)Bei Rückrufaktionen aus Gründen der Produktsicherheit unterstützt unsder Besteller in angemessenem und zumutbarem Umfang.

§ 10 Haftung

(1)Soweit sich aus diesen AVL einschließlich der nachfolgendenBestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzungvon vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach deneinschlägigen gesetzlichen Vorschriften.(2)Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacherFahrlässigkeit haften wir nur (2a)für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit, (2b)für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführungdes Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesemFall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (3)Die sich aus § 10 Abs. 2 ergebende Haftungsbeschränkung giltnicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eineGarantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen haben. Dasgleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach demProdukthaftungsgesetz.

§ 11 Verjährung

(1)Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeineVerjährungsfrist für Ansprüche aufgrund von Sach- undRechtsmängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr abAblieferung; dies gilt nicht für Ansprüche(1a)bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (1b)aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (1c)aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne des § 10Abs. 2 b) dieser AVL.(2)Unberührt bleiben ferner die gesetzliche Regelungen für dinglicheHerausgabeansprüche Dritter(§ 438 Abs. 1 Nr.1), beiArglist (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche imLieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479BGB) sowie die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes.

§ 12 Werbung und Urheberrechte

(1)Für den Fall, dass der Besteller unsere Produkte weitervertreibt,verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für dieProdukte zu betreiben. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dassunrichtige eigenschaftsbezogene Werbung unter UmständenGewährleistungsansprüche Dritter gegen uns auslösen kann. DerBesteller verpflichtet sich hiermit, uns von den Folgen einer solchenWerbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durchdie Verletzung dieser Verpflichtung entsteht. (2)Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, sofern für die Werbung von unsgestellte Bilder oder Texte mit unserer ausdrücklichen vorherigenZustimmung eingesetzt werden. (3) Uns steht das Urheber- oder Nutzungsrecht an unseren zur Verfügunggestellten Werbematerialien wie auch an unserem Katalog oder anTeilen davon (insbesondere Abbildungen) zu. Der Besteller ist nur mitunserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zur Nutzung dieserQuellen berechtigt, ohne dass ihm eigenständige Rechte an diesenzustehen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich. Sofern derWiderruf nicht auf einer Pflichtverletzung des Bestellers beruht,wirkt der Widerruf nur für die Zukunft.

§ 13 Datenspeicherung

Der Besteller ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seineDaten, soweit dieses geschäftsnotwendig und im Rahmen desBundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern undverarbeiten.

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1)Sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Personen desöffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis; wir sindjedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zuverklagen. (2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung desUN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unserGeschäftssitz Erfüllungsort.